wichtige Hinweise zur Corona-Pandemie
und deren Auswirkungen auf die kulturellen Veranstaltungen

Nach der aktuellen Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege und für Wissenschaft und Kunst vom 06. Mai 2021 AZ. K.2-M4635/27/312 und G54-68390-2021/1543-U2 gelten folgende Regeln:

  • Abstand zwischen Personen im Freien und in allen Räumlichkeiten: mindestens 1,5 m (lediglich Personen, die im Verhältnis zueinander von den Kontaktbeschränkungen befreit sind, haben die Abstandsregel untereinander nicht zu befolgen)
  • Besucher und Mitwirkende haben eine FFP2-Maske zu tragen.
  • Vom Besuch und von der Mitwirkung an Veranstaltungen sind Personen ausgeschlossen,
    - die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Erkrankten halten oder
    - Symptome aufweisen, die auf eine COVID-19-Erkrankung hindeuten könnten (Atemwegssymptome jeglicher
      Schwere, unspezifische Allgemeinsymptome und Geruchs- oder Geschmacksstörungen.
  • Wegen einer Kontaktpersonen-Nachverfolgung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles ist bei Besuchern und Mitwirkenden eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (Telefonnummer oder Email oder Adresse) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthalts zu führen.
  • Vorgegebene Laufwege und zugewiesene Sitzplätze mit fester Sitzplatznummer sind unbedingt einzuhalten.
  • Um Menschenansammlungen zu vermeiden, werden die Veranstaltungen ohne Pause und ohne Bewirtung durchgeführt.
  • Vor und nach jeder Veranstaltung wird zur Gewährleistung eines regelmäßigen Luftaustauschs längerfristig quergelüftet.
  • Je nach infektionsschutzrechtlichen Regelungen (BaylfSMV) kann folgendes alternativ erforderlich sein:
    - Nachweis eines negativen Tests (Schnelltest max. 24 Std. alt, PCR-Test max. 48 Std. alt, kein Selbsttest!)
    - Nachweis einer vollständige Impfung gegen Covid-19 (2. Impfung mindestens 14 Tage zurückliegend)
    - Nachweis einer Genesung nach vorheriger Infektion mit Covid-19:
       PCR-Testung, mind. 28 Tage bzw. max. 6 Mon zurückliegend.
  • Das Haus der bayerischen Landwirtschaft darf aktuell (inklusive bis 13.06.2021(!)) nur mit einem dieser Nachweise betreten werden.

Da diese Vorschriften jederzeit durch die verantwortlichen Behörden den aktuellen Bedingungen angepasst  werden können, können sich auch bei den Konzert Vorgaben wie z.B. Anfangszeiten, Dauer und zugelassene Personenzahlen kurzfristig ändern. Bitte kontrollieren Sie deswegen regelmäßig online diese Parameter.

Solange durch die Abstandsregeln die Zuhörer-Anzahl so stark begrenzt  wird, ist geplant, jedes Konzert in verkürzter und pausenloser Form einmal um 17:30 Uhr und nochmals um 20 Uhr stattfinden zu lassen. So ist gewährleistet, dass jeder Abonnent auch jedes Konzert live miterleben kann.
Falls ein Abonnement nicht wahrgenommen werden kann, bitte ich dringend um vorherige Rückmeldung, um auch eventuellen freien Besuchern eine Chance geben zu können.

Trotz dieser aufwändigen Umstände werden wir, d.h. die Volkshochschule Herrsching, das Haus der bayerischen Landwirtschaft und ich alles versuchen, dass die Konzerte trotzdem in möglichst entspannter und sicherer Atmosphäre genossen werden können.
Bitte halten Sie sich deswegen als Besucher auch an die Vorschriften!